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Gesundheits- und Kurhotel

Ihr Weg zur GVA

 

SCHRITT 1: GVA Antrag stellen 

Wenden Sie sich an Ihren Haus- bzw. Facharzt. Dieser wird die medizinische Notwendigkeit einer GVA feststellen, begründen und gemeinsam mit Ihnen den GVA-Antrag für ein Heilverfahren ausfüllen. 

Hier kann das Gesundheits- und Kurhotel NOVA als gewünschte Vertragseinrichtung eingefügt werden.
Danach wird das Ansuchen direkt von Ihrem Haus- bzw. Facharzt oder von Ihnen an den zuständigen Versicherungsträger übermittelt.

 

SCHRITT 2: Bewilligung des Versicherungsträgers abwarten

Wenn der GVA Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie als Antragssteller und wir als Gesundheits- und Kurhotel NOVA eine Bestätigung betreffend der Kostenübernahme vom Versicherungsträger sowie die Höhe des Selbstbehaltes. Bei entsprechender Indikation wird von den Versicherungsträgern das Wunschhotel genehmigt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kurreservierung.

 

SCHRITT 3: Terminvorschlag des Gesundheits- und Kurhotels NOVA

Den Terminvorschlag Ihres GVA Aufenthaltes erhalten Sie von uns per Post zugesandt. Der Anamnesebogen wird Ihnen von der PVA übermittelt.
GVAANTRAG ZUM DOWNLOAD

 


Sie haben noch Fragen?
Das Team der Kurreservierung steht Ihnen gerne von MO-FR 08.00 - 12.00 Uhr,
telefonisch unter +43 3144 - 70 100 - 611 oder per E-Mail unter kurreservierung@novakoeflach.at zur Verfügung.

Wir freuen uns schon heute, Sie als GVA Gast bei uns im Gesundheits- und Kurhotel NOVA begrüßen und betreuen zu dürfen.